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Ein Appenzeller Bauer beschimpfte eine Frau auf einem Wanderweg als «Hure» und «alte Fotze». Die Frau machte von den Beleidigungen eine Tonaufnahme. Das Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden verurteilte den Mann wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagen und 300 Franken Busse. Das Obergericht sah es gleich, reduzierte aber die Geldstrafe auf 45 Tage. Der Bauer verlangt einen Freispruch, weil die Aufnahme unrechtmässig gewesen sei. Ohne Erfolg. Auch das Bundesgericht verurteilte den Mann. Ein Wanderweg sei öffentlich. Und in der Öffentlichkeit dürfe man Gespräche aufzeichnen.
Bundesgericht, 6B_741/2019 vom 21. August 2019
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