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Ein Ehepaar lebte mit seinen dreijährigen Zwillingen in einer Wohnung in Genf. Die monatliche Miete betrug 1595 Franken. Die Wohnung musste wegen Bettwanzen innerhalb von 76 Tagen dreimal mit Chemie behandelt werden. Die Familie lebte in dieser Zeit anderswo. Sie forderte vom Vermieter deshalb insgesamt 4043 Franken zurück. Das entspricht 76 Tagesmieten à Fr. 53.20. Der Vermieter weigerte sich zu zahlen. Er argumentierte, die Familie hätte jeweils einen Tag nach dem Gifteinsatz wieder einziehen können. Das Paar erhielt vom Mietgericht Genf recht. Es sei üblich, das Gift nach jeder Behandlung 30 Tage einwirken zu lassen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.
Bundesgericht, Urteil 4A_395/2017 vom 11. Oktober 2018
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