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Ein Ehepaar wurde vom kantonalen Steueramt Zürich veranlagt. Bei der Einsprache stellte es ein Ausstandsgesuch gegen seine Steuerkommissärin. Bevor darüber entschieden wurde, fand beim Steueramt eine Anhörung des Ehepaars statt. Dieses wehrte sich gegen die Teilnahme der abgelehnten Steuerkommissärin. Es fühlte sich durch sie unfair behandelt. Die Gerichte verneinten aber eine Voreingenommenheit der Kommissärin. Dafür reiche nicht, dass sie in den Vorjahren für die Veranlagung des Ehepaars zuständig war und es bereits damals Differenzen gab.
Bundesgericht, Urteile 2C_811/2016 und 2C_812/2016 vom 6. Oktober 2016
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