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Eine Angestellte reichte die Steuererklärung trotz Mahnung und Busse nicht ein. Darauf schätzte das Steueramt Solothurn ihr Einkommen auf 132 700 Franken. Dagegen erhob die Angestellte Einsprache. Sie argumentierte, ihr Einkommen sei viel tiefer. Das Steueramt trat auf die Einsprache nicht ein, da die Frau keine Steuererklärung eingereicht hatte. Das machte sie erst vor dem Steuergericht Solothurn und deklarierte ein Einkommen von 31 136 Franken. Das war zu spät. Laut Bundesgericht ist die vollständige Steuererklärung mit den Beilagen spätestens mit der begründeten Einsprache einzureichen.
Bundesgericht, Urteil 2C_36/2017 vom 30. Januar 2017
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