Inhalt
In den 1950er Jahren wurden in Weggis LU Wohnhäuser an einem steilen Hang gebaut. Nach Unwettern wurde das Gelände später als steinschlaggefährdet eingestuft.
Der Gemeinderat verfügte 2014, die Häuser seien aus Sicherheitsgründen abzureissen. Dagegen wehrte sich ein Eigentümer beim Kantonsgericht Luzern und beim Bundesgericht. Laut Letzterem ist es für die Gemeinde unzumutbar, teure Schutzvorrichtungen wie Netze zu erstellen und zu unterhalten, um die Häuser zu schützen. Zudem sei zweifelhaft, ob die Netze die Gebäude vor Steinschlag tatsächlich schützen könnten.
Bundesgericht, Urteil 1C_567/2014 vom 14. Juli 2015
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden