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Eine Frau ass gekochte Linsen. Sie biss auf einen Stein und beschädigte einen Zahn. Die Unfallversicherung weigerte sich, die Zahnarztkosten zu übernehmen. Die Frau erhob vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich erfolglos Beschwerde. Auf der Packung hiess es, die Linsen könnten «gelegentlich Steinchen und andere Fremdkörper» enthalten. Die Frau habe laut Gericht mit einem Stein rechnen müssen.
Sozialversicherungsgericht Zürich, Urteil UV.2018.00303 vom 21. Juni 2019
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