Die 3,5-Zimmer-Wohnung einer Sozial­hilfeempfängerin kostet monatlich 1320 Franken Miete. Die sozialen Dienste der Stadt Solothurn vergüten gemäss ­ihrem Reglement allein ­wohnenden ­Sozialhilfeempfängern ­aber höchstens  850 Franken für eine 2,5-Zimmer-­Wohnung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn stellte auf eine Beschwerde hin fest, dass es auf dem Markt gar keine 2,5-Zimmer-Wohnungen für 850 Franken gibt. Das Gericht sprach der Frau in der Folge 1100 Franken für die Wohnkosten zu. 

Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWBES.2016.80 vom 16.12.2016