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Die 3,5-Zimmer-Wohnung einer Sozialhilfeempfängerin kostet monatlich 1320 Franken Miete. Die sozialen Dienste der Stadt Solothurn vergüten gemäss ihrem Reglement allein wohnenden Sozialhilfeempfängern aber höchstens 850 Franken für eine 2,5-Zimmer-Wohnung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn stellte auf eine Beschwerde hin fest, dass es auf dem Markt gar keine 2,5-Zimmer-Wohnungen für 850 Franken gibt. Das Gericht sprach der Frau in der Folge 1100 Franken für die Wohnkosten zu.
Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWBES.2016.80 vom 16.12.2016
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