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Eine Krankenschwester einer psychiatrischen Klinik schloss sich während der Arbeitszeit in ein Zimmer ein und schlief während der Nachtschicht ein. Das Spital entliess die Angestellte deshalb fristlos. Dagegen klagte die Frau mit Erfolg beim Arbeitsgericht in Nyon VD. Es sprach ihr wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung eine Entschädigung von 13 344 Franken zu. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte den Entscheid. Das Bundesgericht sah es anders. Die Nachtwache hätte einen Alarm nicht hören können. Manche Patienten seien suizidgefährdet. Das Verschulden der Angestellten sei schwer, die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Bundesgericht, Urteil 4A_112/2017vom 30. August 2017
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