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Eine Interessentin liess vor dem Kauf einer Liegenschaft deren Wert schätzen. Der Immobilienschätzer kam auf einen Verkehrswert von 580 000 Franken mit einem tolerierbaren Zuschlag von 5 bis 10 Prozent. Unter «Parkplatzsituation» schrieb er, es könne ein Auto abgestellt werden. Die Frau kaufte die Liegenschaft für 620 000 Franken. Dann stellte sich heraus, dass kein Parkplatz vorhanden war. Die Käuferin forderte deshalb vom Schätzer 145 000 Franken Schadenersatz. Das Bezirksgericht Aargau verneinte zunächst eine Wertminderung, sprach ihr dann aber auf Geheiss des Obergerichts des Kantons Aargau und des Bundesgerichts 45 000 Franken zu. Die Summe entspricht den Kosten für einen auswärtigen Parkplatz.
Bundesgericht, Urteil 4A_612/2015 vom 9. Mai 2016
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