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Eine Mieterin wohnte in Lausanne neben einem Bahngleis. Dreieinhalb Jahre lang war sie starkem Lärm ausgesetzt, weil die SBB neue Gleise verlegten. Die Mieterin forderte vom Vermieter für diese Zeit die Hälfte des Mietzinses zurück. Dieser wehrte sich mit dem Argument, jeder Mieter müsse mit Bauarbeiten rechnen. Zudem bestehe ein öffentliches Interesse an solchen Bauten. Es könne nicht sein, dass der Vermieter Verluste tragen müsse, die er nicht selbst beim Bauherrn einklagen könne. Das Mietgericht Lausanne sah das anders. Es reduzierte den Mietzins um 20 Prozent. Das Kantonsgericht Waadt und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_130/2018 vom 26. Juli 2018
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