Beim Qualifikationsgespräch im November 2010 verwarnte eine Bank einen Kundenberater. Er habe oft und lange mit Privat­personen telefoniert und diesen Zugang zu Firmenräumen gewährt. Im April 2012 kam die Ex-Freundin des Mitarbeiters in die Bank und stritt sich mit ihm. Der Kundenberater nahm seine Freundin in einen Konferenzraum mit, um sie zu beruhigen. Darauf kündigte ihm die Bank fristlos. Das war laut Bundes­gericht trotz der vorherigen Mahnung ungerechtfertigt, da sich der Mitarbeiter während rund anderthalb Jahren bewährt hatte. Zudem habe er seinen Chef vor der Besprechung mit seiner Freundin infomiert. 

Bundesgericht, Urteil 4A_153/2016 vom 27. September 2016