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Fünf Freunde flogen mit der Swiss von Genf nach Mallorca. Der Flug hatte über drei Stunden Verspätung. Ein Inkassobüro forderte für die fünf Passagiere eine Entschädigung von total 1328 Franken. Die Swiss zahlte. Das Zivilgericht Genf verpflichtete die Airline auch, die Prozesskosten von 1000 Franken zu übernehmen. Die Swiss weigerte sich, zu zahlen. Sie habe dem Inkassobüro vor der Klage eine Zahlung angeboten, doch dieses habe abgelehnt. Deshalb sei nicht auf die Klage einzutreten. Das Gericht sah es anders.
Zivilgericht Genf, Urteil C/13542/2017-8 vom 26. März 2018
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