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Ein uniformierter Angestellter einer Sicherheitsfirma verlangte von einem Jugendlichen die Identitätskarte und fotografierte sie. Die Eltern erstatteten gegen den Wachmann eine Anzeige wegen Amtsanmassung. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn per Strafbefehl. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hingegen sprach den Mann frei. Das Obergericht Bern wiederum verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 50 Franken. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Der Wachmann habe vorgegeben, zur Ausweiskontrolle berechtigt zu sein.
Bundesgericht, Urteil 6B_1298/2017 vom 4. Juni 2018
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