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Ein Basler bestellte im Internet auf Rechnung einen Drucker für 2210 Franken, ohne ihn zu bezahlen. Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Begründung: Er sei bei der Bestellung weder willens noch in der Lage gewesen, die Ware zu bezahlen. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte erfolgreich. Das Bundesgericht sprach ihn frei. Der Mann habe nicht arglistig gehandelt. Der Internetshop hingegen habe leichtfertig einen teuren Drucker auf Rechnung geliefert, ohne die Bonität des Kunden zu prüfen.
Bundesgericht, Urteil 6B_887/2015 vom 8. März 2016
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