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Ein Betrieb führte für seine Angestellten einen neuen Bonusplan ein. Neu war beim Austritt während eines Bemessungsjahres kein anteilsmässiger Bonus mehr vorgesehen. Das Unternehmen informierte per Brief und Mail. Zwei Jahre später kündigte ein Angestellter und verlangte den vollen Jahresbonus. Er behauptete, das neue Reglement sei nie Vertragsbestandteil geworden, unterlag aber vor allen Instanzen. Laut Bundesgericht darf von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden, wenn ein Angestellter die Änderung nicht abgelehnt hat.
Bundesgericht, Urteil 4A_133/2015 vom 14. August 2015
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