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Ein Mieter wohnte zwölf Jahre lang in einer 4-Zimmer-Wohnung. Gemäss Mietvertrag waren auch «Heiz- und Betriebskosten» geschuldet. Nach dem Auszug rechnete der Mieter nach und kam zum Schluss, dass er jahrelang zu viel Nebenkosten bezahlt hatte. Das Bezirksgericht Rheinfelden AG gab ihm recht. Das Obergericht Aargau bestätigte den Entscheid. Nebenkosten seien nur geschuldet, wenn Sie im Vertrag verständlich vereinbart werden. Es sei klar, was mit «Heizkosten» gemeint ist – nicht aber, was «Betriebskosten» sind. Die Heizkosten seien geschuldet. Für die unklaren «Betriebskosten» hingegen muss der Vermieter für zehn Jahre 25 415 Franken zurückzahlen.
Obergericht Aargau, Urteil ZVE.2016.27 vom 17. Januar 2017
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