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Eine Tochter trägt den Nachnamen des Vaters als Familiennamen. Die Mutter ist Kolumbianerin. In Südamerika ist es üblich, dass die Kinder den Nachnamen von Vater und Mutter tragen. Bei Reisen in Südamerika macht der dort unübliche Name des Vaters Schwierigkeiten, wenn die Mutter allein mit der Tochter unterwegs ist. Die Tochter beantragte deshalb im Wohnkanton Zug, den Nachnamen von Vater und Mutter tragen zu können. Das Amt verweigerte die Namensänderung. Das Verwaltungsgericht Zug kippte den Entscheid. Es lägen achtenswerte Gründe vor. Mutter und Tochter reisten viel nach Südamerika, wo die Familie lebe. Die Namensänderung erleichtere dort den Umgang mit den Behörden.
Verwaltungsgericht Zug, Urteil V 2018 105 vom 4. Juli 2019
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