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Ein Manager aus dem Kanton Freiburg hatte mit einer Mitarbeiterin eine Beziehung. Nach der Trennung warf sie ihm sexuelle Belästigung vor. Der Arbeitgeber befragte beide. Der Mann bestritt eine Belästigung, wollte aber über sein Privatleben keine Auskunft geben. Die Firma kündigte ihm wegen «massivem Vertrauensverlust». Er habe nicht aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Vor dem Zivilgericht in Murten FR forderte der Mann wegen missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung von 49 500 Franken. Alle Instanzen bis und mit Bundesgericht wiesen dies ab. Die Kündigung wegen Vertrauensverlust sei nicht missbräuchlich.
Bundesgericht, Urteil 4A_216/2019 vom 29. August 2019
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