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Eine junge Mutter verlangte während des Mutterschaftsurlaubs vom Arbeitgeber 8280 Franken, weil sie von der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) noch keine Taggelder erhalten hatte. Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung mit der Begründung, er könne nichts dafür, dass die SVA nicht zahle. Grund war offenbar das Fehlen des Geburtsscheins. Die Frau klagte den Arbeitgeber vor Arbeitsgericht Zürich ein. Sie unterlag: Der Arbeitgeber habe die notwendigen Papiere bei der SVA eingereicht und angekreuzt, die Zahlungen seien direkt an die Angestellte zu leisten. Damit habe er seine Pflichten erfüllt. Die Arbeitnehmerin müsse fehlende Unterlagen selbst einreichen.
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH140099 vom 14. Oktober 2014
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