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Ein Dreissigjähriger trainierte im Fitnesscenter. Bei einer Übung zog er sich einen Muskelriss in der Schulter zu. Die Axa-Unfallversicherung verweigerte die Leistung. Es handle sich nicht um einen Unfall. Der Sportler beschwerte sich beim Sozialversicherungsgericht Zürich. Dieses gab aber der Versicherung recht. Ein Unfall setze einen «ungewöhnlichen äusseren Faktor» voraus. Der Versicherte habe aber nur eine normale Übung gemacht – ohne ungewöhnliche Bewegung. Deshalb liege kein Unfall vor.
Sozialversicherungsgericht Kanton Zürich, Urteil UV.2016.00164 vom 8. März 2017
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