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Ein Autofahrer aus dem Kanton Waadt fuhr in der Silvesternacht mit Tempo 70 bis 75 km/h statt der erlaubten 60 km/h. Die Strasse war unbeleuchtet und nass. Er übersah einen Fussgänger, der betrunken auf der Strasse stand. Der Fussgänger starb nach dem Zusammenstoss. Der Autofahrer wehrte sich im Strafverfahren, er habe den dunkel gekleideten Mann nicht sehen können. Und man müsse nicht mit alkoholisierten Fussgängern auf der Strasse rechnen. Das Strafgericht in Vevey VD sah es anders. Es verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 50 Franken. Zudem muss er den Eltern des Opfers 22 153 Franken Schadenersatz und Genugtuung zahlen. Das Kantonsgericht Waadt reduzierte die Geldstrafe auf 30 Tagessätze. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 6B_71/2020 vom 12. Juni 2020
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