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Ein Flugzeug-Catering-Unternehmen entliess einen Aushilfsmitarbeiter. Dieser forderte beim Arbeitsgericht Bülach rund 18 000 Franken Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Wer eine Entschädigung will, muss jedoch laut Gesetz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beim Betrieb Einsprache erheben. Das hatte der Mann verpasst: Er verlangte nur eine schriftliche Begründung der Kündigung, protestierte aber nicht dagegen. Seine Klage wurde deshalb laut dem Zürcher Obergericht zu Recht abgewiesen.
Obergericht des Kantons Zürich, Entscheid LA1500034-O/U vom 2. Dezember 2015
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