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Eine Krankenschwester aus dem Kanton Waadt bekam nach sechs Jahren Probleme mit ihrem Vorgesetzten. Sie beschwerte sich beim Arbeitgeber über permanenten Druck. Sie war mehrmals krank und arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber wollte das Pensum von 82 auf 31 Prozent reduzieren. Damit war die Krankenschwester nicht einverstanden. Kurz darauf erhielt sie die Kündigung. Vor dem Zivilgericht Lausanne forderte sie 63 000 Franken als Genugtuung und wegen missbräuchlicher Kündigung. Das Gericht sprach ihr eine Entschädigung von 28 862 Franken zu. Das entspricht vier Monatslöhnen. Das Kantonsgericht Waadt und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Der Arbeitgeber habe nichts unternommen, um die Gesundheit der Angestellten zu schützen.
Bundesgericht, Urteil 4A_166/2018 vom 20. März 2019
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