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Ein Paar mietete in Genf eine 6-Zimmerwohnung für 3172 Franken. Wegen diverser Mängel klagte das Paar am Mietgericht. Unter anderem sei die Wohnung zu heiss. Das Gericht verpflichtete den Vermieter, gegen die starke Sonneneinstrahlung Storen anzubringen und einige Schäden zu beheben. Solange die Mängel nicht behoben seien, sei der Zins um fünf Prozent zu reduzieren. Damit war der Vermieter nicht einverstanden. Das Berufungsgericht Genf senkte den Mietzins der Wohnung sogar um 7,5 Prozent. In der Wohnung der Kläger sei es 3 bis 5 Grad zu warm gewesen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_577/2016 vom 25. April 2017
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