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Zwei Zürcher Mieter forderten eine Mietzinsreduktion von monatlich 279 Franken, weil der Referenzzinssatz für Hypotheken während der siebenjährigen Mietdauer gesunken war. Die Verwaltung akzeptierte lediglich eine Reduktion von 100 Franken. Grund: Der Referenzzinssatz sei zwar gesunken, dafür seien aber die allgemeinen Unterhaltskosten stark gestiegen. Das Mietgericht Zürich rechnete nach und hiess die Klage der Mieter gut. Unter anderem hätte der Vermieter unregelmässige Investitionen nur anteilsmässig für ihre Lebensdauer anrechnen dürfen. Effektiv hätten sich die Unterhaltskosten innert sieben Jahren deshalb nicht im behaupteten Ausmass erhöht.
Mietgericht Zürich, Urteil MA180002 vom 24. Januar 2019
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