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Ein Vermieter machte seine Wohnung im Mietvertrag grösser, als sie ist. Laut Vertrag betrug die Wohnfläche 125 Quadratmeter, tatsächlich waren es aber nur 104. Nachdem der Mieter dies erfahren hatte, forderte er vom Vermieter die anteilmässige Differenz zurück: Nach seiner Rechnung hatte er 30 000 Franken Mietzins zu viel bezahlt. Das Bundesgericht gab dem Vermieter recht und wies die Klage ab. Der Vermieter habe zwar die Grösse falsch angegeben. Das sei aber nicht von Bedeutung. Denn der Mieter habe die Wohnung ja nicht wegen der Angaben im Vertrag gemietet, sondern weil sie ihm gefallen habe.
Bundesgericht Urteil 4A_249/2017 vom 8. Dezember 2017
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