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29.05.2018
In einem Ferienhaus stand ein Schrank mit Klappbett. Er kippte nachts auf das schlafende Kind einer befreundeten Familie. Das Mädchen erlitt schwere Verletzungen. Seine Familie forderte vom Hausbesitzer eine Genugtuung von 111 000 Franken. Das Bezirksgericht Bülach ZH sprach ihr 71 000 Franken zu. Das Obergericht sah es anders und lehnte eine Genugtuung ab. Der Mann habe die Gefahr nicht erkennen können. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_604/2017 und 4A_606/2017 vom 30. April 2018
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