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Seit 2014 arbeitet eine Frau im Kanton Luzern als Primarlehrerin. 2016 erlangte sie das «English Advanced»-Diplom und reichte es der Schule ein. Diese stellte fest, dass sie das Diplom bereits bei der Lohneinstufung versehentlich berücksichtigt hatte. Die Lehrerin hatte während zweieinhalb Jahren insgesamt 6774 Franken zu viel Lohn erhalten. Dieses Geld wollte die Schule zurück. Dagegen beschwerte sich die Lehrerin erfolgreich beim Kantonsgericht Luzern. Es befand, die Frau habe den Fehler nicht erkennen können. Die Schule habe den zu hohen Lohn selbst verschuldet.
Kantonsgericht Luzern, Urteil 7H 17 336 vom 22. August 2018
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