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Ein Mann ging mit mehreren Kindern Ski fahren und nahm eine Abkürzung ausserhalb der Piste. Dort ging eine Lawine nieder, die drei Kinder verschüttete. Sie konnten ohne schwere Verletzungen gerettet werden. Das Bezirksgericht Visp sprach den Mann vom Vorwurf der «fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs» frei. Nicht so das Kantonsgericht des Kantons Wallis. Der Mann hatte aber vor Bundesgericht Erfolg. Es bezeichnete zwar das Verhalten des Mannes als verantwortungslos. Doch sei es mangels Vorhersehbarkeit der Lawine nicht sorgfaltswidrig. Er habe sich daher strafrechtlich nicht schuldig gemacht.
Bundesgericht, Urteil 6B_410/2015 vom 28. Oktober 2015
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