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Eine Angestellte bat ihren Arbeitgeber, ein Kopftuch tragen zu dürfen. Der Betrieb verbot ihr das. Später zerstritt sich die Frau mit einer Mitarbeiterin. Das Unternehmen entliess die Frau. Sie erhob Einsprache und forderte bis vor Bundesgericht eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung. Ohne Erfolg. Die Frau habe die Stelle nicht wegen dem Kopftuch verloren, sondern weil sie Streitigkeiten mitverursacht habe.
Bundesgericht, Urteil 4A_87/2020 vom 17. August 2020
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