Inhalt
Ein Vermieter störte sich an Blumentöpfen, die sein Mieter auf die Terrasse gestellt hatte, und begann, die Töpfe wegzutragen. Der Mieter sah das. Es kam zu einem Handgemenge. Beide Seiten zeigten sich gegenseitig bei der Polizei an. Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren jedoch ein. Danach kündigte der Vermieter den Mietvertrag. Dagegen wehrte sich der Mieter vor dem Mietgericht Zürich und bekam recht. Die Kündigung sei missbräuchlich. Die Differenzen seien vor allem auf das Fehlverhalten des Vermieters zurückzuführen.
Mietgericht Zürich, Urteil MB170024 vom 4. Dezember 2018
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden