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Ein Kreditnehmer konnte einen Bankkredit nicht zurückzahlen und wurde betrieben. Das Gericht wies die Forderung der Bank im Betreibungsverfahren aber zurück, weil die Bank die vom Gesetz vorgeschriebene Kreditfähigkeitsprüfung vor Abschluss des Kreditvertrags nicht sorgfältig durchgeführt hatte. Beim Vertragsabschluss habe es die Bank versäumt, den Kreditnehmer über seine Berufsauslagen zu befragen. Dadurch blieben die Auslagen für auswärtige Verpflegung und die Kosten für den Arbeitsweg bei der Prüfung der finanziellen Verhältnisse unberücksichtigt. Die Bank hat nun noch die Möglichkeit, in einem normalen Zivilprozess zu beweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Obergericht Bern, Urteil ZK 16 148 vom 23. September 2016
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