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Eine Autofahrerin fuhr in einen Kreisel und touchierte beim Hinausfahren einen Velofahrer auf dem Radweg. Der Radweg kreuzte die Ausfahrt, hatte aber keinen Vortritt. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen TG büsste die Frau wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs mit 350 Franken. Die Frau focht die Busse mit der Begründung an, der Velofahrer habe das Vortrittsrecht missachtet. Damit blitzte sie vor allen Instanzen ab: Autolenker hätten ihre Aufmerksamkeit bei der Einfahrt in einen Kreisel der ganzen Strassenbreite samt Velostreifen zu widmen und entsprechend zu reagieren.
Bundesgericht, Urteil 6B_681/2016 vom 13. Februar 2017
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