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Eine Liegenschaftenverwaltung verlangte bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten des Kantons Basel-Landschaft von der ehemaligen Mieterin rund 3500 Franken für Instandstellungsarbeiten. Die Mieterin liess sich aufgrund ihres Alters und aus gesundheitlichen Gründen von der Verhandlung dispensieren und von einer Anwältin vertreten. Diese beantragte unentgeltlichen Rechtsbeistand. Die Schlichtungsbehörde lehnte die Übernahme der Anwaltskosten ab. Begründung: Die Vermieterin sei auch nicht durch einen Anwalt vertreten und es würden sich keine schwierigen Rechtsfragen stellen. Das sieht auch das Kantonsgericht so. Zudem handle es sich um eine eher bescheidene Forderung.
Kantonsgericht Basel-Landschaft, Entscheid 410 15 387 vom 15. Dezember 2015
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