Ein 19 Monate altes Kind stürzte in den Gartenteich des Nachbarn. Das Unglück wurde nicht sofort bemerkt, das Kind konnte aber gerettet werden. Durch den ­Sauerstoffmangel erlitt es eine schwere Hirnschädigung. Der ­Vater des Kleinkinds verlangt vom Nachbarn eine Genugtuung von 115 000 Franken. Er begründet seine Klage damit, dass der Eigentümer seinen Teich un­genügend vor Kindern gesichert habe. Das Bundesgericht wies die Klage ab. Der Gartenteich hinter dem Haus sei nur schwer zugänglich gewesen. Der Eigentümer habe nicht damit rechnen müssen, dass ein Kleinkind in den Teich fällt. 

Bundesgericht, Urteil 4A_377/2016 vom 18. Oktober 2016