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Eine Baselbieter Rentnerin überwies ihr ganzes Vermögen von 134 000 Franken auf eine Internetplattform auf den Seychellen. Sie wettete auf Börsenkurse und verspielte alles. Danach beantragte die Frau bei der Ausgleichskasse in Binningen BL Ergänzungsleistungen. Die Kasse lehnte das Gesuch ab. Das Kantonsgericht Baselland hiess eine Beschwerde der Seniorin gut. Die Ausgleichskasse zog den Fall vor Bundesgericht. Dieses verneinte einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ein vernünftiger Mensch hätte sein Geld nicht auf diese Plattform auf Übersee überwiesen.
Bundesgericht, Urteil 9C_28/2018 vom 21. Dezember 2018
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