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Nach dem Tod eines Wallisers erstellten die zuständigen Behörden ein Inventar über die Erbschaft. Darin waren Steuerschulden von 7432 Franken aufgeführt. Die Erben nahmen das Erbe an. Drei Jahre später erhielten sie die definitive Steuerrechnung. Sie lautete auf 68 000 Franken. Dagegen erhoben die Erben Einsprache bei der Steuerverwaltung. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Beschwerde ab. Das Inventar sei bei Steuerschulden nicht verbindlich.
Die Steuern könnten höher ausfallen als im Inventar angegeben.
Bundesgericht, Urteil 2C_377/2017 vom 4. Oktober 2017
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