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Ein Zimmermann behandelte den Dachstock eines Hauses mit Chemie gegen Schädlinge. Danach litten die Bewohner an gesundheitlichen Beschwerden. Der Eigentümer forderte 229 500 Franken Schadenersatz für eine Renovation. Das Bezirksgericht Luzern sprach ihm nur 12 284 Franken zu, das Kantonsgericht wies die Klage ganz ab. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Zwei Gutachten hätten zwar eine überdurchschnittliche Belastung mit giftigen Stoffen gezeigt. Sie sei aber nicht so hoch, dass sie die Gesundheit der Bewohner schädige.
Bundesgericht, Urteil 4A_497/2018 vom 14. März 2019
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