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Eine Zuger GmbH kaufte von einem Autohändler einen einjährigen Audi A3 für 22 000 Franken. Anderthalb Jahre später verlangte ein Autovermieter aus Italien die Herausgabe des Autos. Es habe sich um seinen Mietwagen gehandelt, er sei nicht mehr zurückgegeben worden. Die Gerichte verpflichteten die GmbH, das Auto herauszugeben. Begründung: Die GmbH sei beim Kauf nicht gutgläubig gewesen. Sie habe weder ein Servicebuch noch Fahrzeugpapiere noch einen Ersatzschlüssel erhalten.
Bundesgericht, Urteil 5A_962/2017 vom 29. März 2018
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