Inhalt
Die IV-Stelle bot einen Rentner zur medizinischen Begutachtung auf. Zum ersten Termin erschien der Rentner nicht. Beim zweiten Termin war er derart aggressiv, dass der Arzt kein Gutachten erstellen konnte. Die IV-Stelle hob die Rente auf.
Das ist laut Bundesgericht korrekt: Wer nicht bereit ist, an einer Begutachtung mitzuwirken, erhält keine Rente mehr. Allerdings kann sich der Versicherte wieder bei der IV melden, wenn er bereit ist, sich von einem Gutachter untersuchen zu lassen.
Bundesgericht, Urteil 9C_244/2016 vom 16. Januar 2017
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden