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Ein Landwirt war nach einer Herzoperation nicht mehr voll arbeitsfähig. Er beantragte bei der IV-Stelle Obwalden vergeblich eine Invalidenrente. Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden und das Bundesgericht wiesen sein Begehren ab. Das Bundesgericht war der Meinung, dass der Mann seinen Hof aufgeben und eine körperlich weniger belastende Arbeitstätigkeit aufnehmen muss. Zwar bestehe eine grosse Verbundenheit mit dem von den Eltern übernommenen Betrieb. Doch der Mann stehe mit 51 Jahren noch lange im Berufsleben, er sei bei einer anderen Arbeit praktisch voll arbeitsfähig und könne sogar mehr verdienen als bisher. Er habe zudem Berufserfahrung in anderen Bereichen. Das erleichtere das Finden einer neuen Arbeit.
Bundesgericht, Urteil 8C_413/2015 vom 3. November 2015
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