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Eine Genfer Mieterin wohnt seit 1997 in einer Dreizimmerwohnung. Dafür bezahlte sie 883 Franken pro Monat. Im Januar 2015 forderte sie eine Herabsetzung um 26 Prozent, da der Hypothekarzins seit 1997 von 5 auf 2 Prozent gefallen war. Der Vermieter war dagegen. Er machte geltend, der vereinbarte Mietzins sei quartierüblich und der Konsumentenpreisindex gestiegen. Das Mietgericht Genf reduzierte den Mietzins aber nach einer Wohnungsbesichtigung auf die verlangten 649 Fran-ken monatlich. Zudem muss der Vermieter die seit Eingang der Klage zu viel bezahlte Miete zurückerstatten. Das Kantonsgericht Genf und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_36/2017 vom 2. März 2017
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