Das Strafgericht und das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilten einen Mann unter anderem wegen Betrug und Urkundenfälschung. Dagegen wehrte sich der Verurteilte vor Bundes­gericht mit der Begründung, die Strafgerichtspräsidentin habe ihn bei der mündlichen Urteils­eröffnung als «Halunken» bezeichnet. Dies sei ein Verstoss gegen die ­Menschenwürde. Das ­Bundesgericht wies die Be­schwerde ab. Sollte er tatsächlich als «Halunke» bezeichnet worden sein, so sei dies im Kontext ­seiner Verurteilung geschehen. Der Begriff habe ihn als verurteilten Straftäter betroffen und nicht als Person oder in seiner Werthaftigkeit als Mensch.

Bundesgericht, Urteil 6B_734/2014 vom 5. Mai 2015