Inhalt
Das Strafgericht und das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilten einen Mann unter anderem wegen Betrug und Urkundenfälschung. Dagegen wehrte sich der Verurteilte vor Bundesgericht mit der Begründung, die Strafgerichtspräsidentin habe ihn bei der mündlichen Urteilseröffnung als «Halunken» bezeichnet. Dies sei ein Verstoss gegen die Menschenwürde. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Sollte er tatsächlich als «Halunke» bezeichnet worden sein, so sei dies im Kontext seiner Verurteilung geschehen. Der Begriff habe ihn als verurteilten Straftäter betroffen und nicht als Person oder in seiner Werthaftigkeit als Mensch.
Bundesgericht, Urteil 6B_734/2014 vom 5. Mai 2015
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden