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02.12.2020
Ein Inhaber einer Solarfirma kaufte bei der Lyoness Swiss GmbH in Buchs SG Gutscheine für 9862 Franken. Damit könne er bei Partnerfirmen vergünstigte Leistungen beziehen. Der Mann überlegte es sich anders und forderte das Geld zurück. Lyoness weigerte sich. Der Mann klagte den Betrag am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ein. Es hiess die Klage gut. Lyoness wehrte sich vergeblich. Das Kantonsgericht St. Gallen entschied: Lyoness betreibe ein illegales Schneeballsystem. Die Verträge seien nichtig.
Kantonsgericht St. Gallen, Urteil BE.2019.51 vom 10. August 2020 vom 10. August 2020
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