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Ein geschiedenes Paar lebte in Luzern in einer Wohnung. Es kam zu einem heftigen Streit. Die Frau hatte Würgespuren am Hals. Der Mann erhielt ein Hausverbot. Zudem verpflichtete ihn die Staatsanwaltschaft, an einem sechsstündigen Kurs zur Gewaltprävention teilzunehmen. Das akzeptierte er nicht. Das Kantonsgericht wies seine Beschwerde ab. Seine Schuld müsse nicht bewiesen sein. Für das Aufgebot zum Präventionskurs reiche ein Verdacht.
Kantonsgericht Luzern, Urteil 1H 18 3 vom 7. September 2018
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