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Die Polizei erwischte einen Autofahrer mit 1,8 Promille Alkohol im Blut. Er wurde bestraft und musste den Fahrausweis für drei Monate abgeben. Danach erhielt er den Ausweis zurück mit den Auflagen, künftig nur noch mit 0,0 Promille Auto zu fahren, im Alltag wenig Alkohol zu konsumieren und sich einer Kontrolluntersuchung zu unterziehen. Der Lenker wehrte sich gegen diese Auflagen des Strassenverkehrsamts des Kantons Luzern bis vor Bundesgericht. Laut Bundesgericht sind die Auflagen jedoch verhältnismässig. Sie hätten allerdings befristet werden müssen.
Bundesgericht, Urteil 1C_545/2016 vom 7. März 2017
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Unfair
Ich wurde im Januar 2016 mit 1,6 Promille blutwert erwischt und habe den Ausweis heute noch nicht.(War mein erster Verstoss)