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Ein Küchenchef aus Luzern verliess seinen Arbeitsplatz an einem Freitagabend bei laufendem Service. Er machte gesundheitliche Probleme geltend, reichte aber kein Arztzeugnis ein. Der Betrieb entliess ihn fristlos. Der Koch forderte vom Restaurant vor dem Arbeitsgericht Luzern den Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Das Gericht sprach dem Koch 11 784 Franken Lohn zu. Ein «einmaliges Blaumachen» sei kein Grund für eine sofortige Entlassung. Ohne Ermahnung oder Aufforderung, ein Arztzeugnis einzureichen, sei eine fristlose Entlassung ungerechtfertigt.
Kantonsgericht Luzern, Urteil 1B 19 52 vom 29. April 2020
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