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Ein Chefkoch schloss mit einem Bergrestaurant einen Arbeitsvertrag von Januar bis April ab. Schon am Anfang kam es zu einer Diskussion über den 13. Monatslohn. Wegen dieser «Lohnunstimmigkeit» entliess der Betrieb den Koch am fünften Arbeitstag fristlos. Laut Arbeits- sowie Kantonsgericht Wallis war das unzulässig. Letzteres sprach ihm den ausstehenden Lohn bis Ende April zu, plus eine Entschädigung wegen unzulässiger fristloser Entlassung. Der ehemalige Betrieb muss dem Mann total rund 20 000 Franken zahlen.
Kantonsgericht Wallis, Urteil C1 18 245 vom 20. August 2019
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