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Eine Kassiererin arbeitete zehn Jahre lang bei der Migros. Eines Tages wurde sie beim Verlassen des Ladens kontrolliert. Die Kontrolleure fanden in ihrer Handtasche zwei unbezahlte Packungen Crackers und zwei Packungen Aufschnitt. Die Kassiererin beteuerte, sie habe vergessen, diese Waren zu bezahlen. Am folgenden Tag kündigte ihr die Migros fristlos. Dagegen wehrte sie sich.
Das Bezirksgericht Aarau, das Obergericht Aargau und das Bundesgericht sahen das anders. Die fristlose Kündigung sei auch bei einem geringfügigen Delikt gerechtfertigt. Entscheidend sei, dass das Personalreglement der Migros diese Massnahme androhe.
Bundesgericht, Urteil 4A_177/2017 vom 22. Juni 2017
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