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Ein Mann war in Hörhausen TG mit seinem Lieferwagen unterwegs. Ein anderes Auto bog von rechts aus einem Parkplatz in die Strasse ein. Der Lieferwagenchauffeur wich auf die Gegenfahrbahn aus und bremste. Trotzdem kollidierte er mit dem anderen Wagen. Dessen Fahrer wurde verletzt. Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte den Chauffeur des Lieferwagens wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er habe zu spät gebremst. Das Kantonsgericht Thurgau bestätigte den Entscheid. Anders das Bundesgericht: Das Ausweichmanöver sei zwar ein Fehler. Doch er sei unvermittelt mit einer Gefahr konfrontiert worden. Unter diesen Umständen sei das intuitive Ausweichen auf die andere Strassenseite nachvollziehbar.
Bundesgericht, Urteil 6B_351/2017 vom 1. März 2018
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